Kosten

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP). Bitte beachten Sie, dass ich mich nach den Empfehlungen zur GOP- Abrechnung vom 01.07.2024 richte. Gerne informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung transparent über die voraussichtlichen Kosten bzw. weitere Schritte zur Kostenübernahme.

 

Private Krankenkassen, Beihilfe
In der Regel werden die Kosten von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen. Der Umfang hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte klären Sie dies vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung. Sie können auch um die Zusendung eventuell notwendiger Antragsunterlagen bitten. 

 

Gesetzliche Krankenkassen
Da ich über keinen Kassensitz verfüge, ist eine Behandlung nur über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Dieses greift, wenn Sie keinen Therapieplatz bei einer kassenärztlichen Praxis in zumutbarer Zeit finden. Grundlage ist § 13 Abs. 3 SGB V. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Formalitäten zur Kostenerstattung.

 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier:

Bundeswehr
Bundeswehrsoldat:innen können sich grundsätzlich auch in psychoterapeutischen Privatpraxen behandeln lassen. Dafür benötigen Sie i.d.R. eine Überweisung durch Ihre:n Truppenärzt:in und den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218). Die Kostenübernahme erfolgt dann über die Bundeswehr. Bitte informieren Sie sich vorab über die notwendigen Formalitäten.

 

Unfallversicherung 

Wenn psychische Belastungsreaktionen durch einen Unfall zustande kommen, werden die Behandlungskosten durch die entsprechende Versicherung übernommen. In der Regel übernehmen die Kostenträger auch die Behandlung durch eine approbierte Psychotherapeut*in ohne Kassenzulassung.

 

Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Sie die Therapie auch selbst finanzieren (z.B. wenn eine Übernahme der Kosten ausgeschlossen ist oder wenn Sie einen Wechsel in eine private Krankenversicherung, eine Verbeamtung oder eine Berufsunfähigkeits- / Lebensversicherung planen).

 

Beratung & Coaching
Psychologische Beratungen, Coachings oder Paartherapien sind i.d.R. von Ihnen selbst zu zahlen, da die Kosten dieser Leistungen nicht von den Krankenkassen übernommen werden.